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SG Stade, 18.02.2011 - S 28 AS 79/11 ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
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- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter …
Auszug aus SG Stade, 18.02.2011 - S 28 AS 79/11
Zweck der Regelung über die Erstattung der Kosten für die Unterkunft ist es aber gerade, existentielle Notlagen zu beseitigen und den Eintritt von Wohnungslosigkeit zu verhindern (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - zitiert nach juris).Ob ein solcher Bindungswille besteht, ist unter Gesamtwürdigung der Umstände festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - zitiert nach juris; LSG Niedersach-sen-Bremen, Urteil vom 26.08.2010 - L 8 SO 52/08 - zitiert nach juris).
Bei der Gesamt-würdigung der Umstände kann auch im Falle der Grundsicherung der vom BFH in seiner Rechtsprechung zum Fremdvergleich herangezogene Gesichtspunkt eine Rolle spielen, dass für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - zitiert nach juris).
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag - …
Auszug aus SG Stade, 18.02.2011 - S 28 AS 79/11
Zweck der Regelung über die Erstattung der Kosten für die Unterkunft ist es aber gerade, existentielle Notlagen zu beseitigen und den Eintritt von Wohnungslosigkeit zu verhindern (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - zitiert nach juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 8 SO 52/08
Auszug aus SG Stade, 18.02.2011 - S 28 AS 79/11
Ob ein solcher Bindungswille besteht, ist unter Gesamtwürdigung der Umstände festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - zitiert nach juris; LSG Niedersach-sen-Bremen, Urteil vom 26.08.2010 - L 8 SO 52/08 - zitiert nach juris).